Von den vielen jährlichen Brandtoten in Deutschland sterben 70 % nachts. Die Ursache: Wenn wir schlafen, riechen wir nichts. Im Brandfall breitet sich der tödliche Rauch schnell und unbemerkt in der gesamten Wohnung aus. Rauchmelder warnen frühzeitig und rettet damit Menschenleben. Mit den Rauchwarnmeldern ist ein beruhigender Schlaf sichergestellt.
Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen § 49 (7): „In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer (Nutzer) hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.“
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Feststellvorrichtung
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